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Gartenbeleuchtung ohne Lichtverschmutzung

Insektenfreundliche Gartenbeleuchtung planen: Lichtfarbe, Abschirmung, Schaltzeiten und Rücksicht auf Nachbarn – mit Rechtslage und Behördenempfehlungen.

Das Wichtigste in Kürze: Insektenfreundlich ist Gartenlicht, wenn es nur dort leuchtet, wo es gebraucht wird, nur nach unten strahlt, warmweiß bis amberfarben ist (unter 2.700 K bzw. 1.800 K Amber) und nachts per Zeitschaltuhr oder Bewegungsmelder abgeschaltet wird. Nach oben gerichtete Strahler und ganznächtliche Beleuchtung sollte man vermeiden.

Warum Licht im Garten ein Thema ist

Künstliches Licht kann den Lebensrhythmus nachtaktiver Tiere stören, die an Dunkelheit angepasst sind. Deshalb sollte Beleuchtung nur dann, dort und so viel eingesetzt werden, wie nötig ist [1]. In einem Feldexperiment war eine Kombination aus Dimmen um 50 Prozent und Abschalten zwischen 0 und 4 Uhr am wirksamsten, um die Anlockung von Insekten zu verringern [1].

Fünf Regeln für insektenfreundliches Licht

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) empfiehlt [2]:

  • Intensität: Licht bedarfsgerecht planen, nicht „auf Vorrat“ hell.
  • Verteilung: Licht genau auf die Fläche begrenzen, keine Abstrahlung in oder über die Horizontale; grundsätzlich von oben nach unten beleuchten.
  • Lichtfarbe: warmweiß unter 2.700 K oder Amber mit etwa 1.800 K; kaltweißes Licht über 3.000 K vermeiden.
  • Zeit: Beleuchtung an den Bedarf anpassen, keine ganznächtliche Beleuchtung ohne Grund.
  • Leuchte: staubdichtes Gehäuse, damit keine Insekten eindringen, und Oberflächentemperatur höchstens 40 °C [2]; licht.de nennt 60 °C als Obergrenze, die sich auch unterschreiten lässt [1].
  • Ergänzend: UV-absorbierende Leuchtenabdeckungen und akzentuierte statt flächiger Beleuchtung [2].

Rechtslage in Deutschland

Mit § 41a Bundesnaturschutzgesetz wurde ein Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen eingeführt. Die Vorschrift tritt erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung mit konkreten Anforderungen an Außenbeleuchtungen erlassen ist [3][2]. Einige Länder sind weiter: Baden-Württemberg verpflichtet etwa im Landesnaturschutzgesetz zu insektenfreundlicher Beleuchtung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und zur Umrüstung von Bestandsanlagen bis 2030 [2]. Unabhängig davon ist es sinnvoll, schon heute so zu planen.

Das Bundesumweltministerium kündigt an, die Rechtsverordnung bis 2027 zu erlassen [5]. Bereits seit 2022 in Kraft ist das grundsätzliche Verbot, in Naturschutzgebieten im Außenbereich neue Straßenbeleuchtungen zu errichten (§ 23 Abs. 4 BNatSchG) [5].

Amber, Warmweiß und Spektrum

Amberfarbenes Licht hat eine Farbtemperatur von etwa 1.800 Kelvin und strahlt ausschließlich zwischen 500 und 700 Nanometern ab; es ist möglich, dass es Insekten deutlich weniger anlockt als andere LED-Lichtquellen [1]. Wo Farben natürlich wirken sollen, etwa auf der Terrasse, ist warmweißes LED-Licht bis 2.700 K der praktikable Kompromiss [2].

Rücksicht auf die Nachbarn

Für die Beurteilung von Lichtimmissionen nutzen die Behörden die Licht-Leitlinie. Sie unterscheidet zwei Störwirkungen: die Raumaufhellung (Licht, das in Wohn- und Schlafräume fällt, gemessen als Beleuchtungsstärke in der Fensterebene) und die psychologische Blendung durch helle Lichtquellen [4]. Abgeschirmte, nach unten strahlende Leuchten vermeiden beides.

So sieht eine gute Lösung aus

  • Wege: niedrige Pollerleuchten mit Abstrahlung nur nach unten, Bewegungsmelder
  • Terrasse: warmweißes, dimmbares Licht, abgeschaltet ab Schlafenszeit
  • Bäume und Fassade: sparsame Akzente statt flächiger Anstrahlung, keine Strahler in den Himmel
  • Teiche und Hecken: möglichst dunkel lassen

Häufige Fragen

Sind Solarleuchten insektenfreundlich?

Nicht automatisch. Viele leuchten kaltweiß und die ganze Nacht. Achten Sie auf warmweiße Lichtfarbe, Abschirmung nach oben und eine Abschaltfunktion.

Darf ich meinen Garten nachts beleuchten?

Grundsätzlich ja. Licht, das Nachbarn erheblich stört, kann aber immissionsschutzrechtlich relevant werden.

Welche Lichtfarbe ist im Garten am besten?

Warmweiß unter 2.700 K oder Amber um 1.800 K. Kaltweißes Licht über 3.000 K sollte im Außenbereich vermieden werden.

Quellen

  1. licht.de – Artenschutz
  2. LUBW – Nachhaltige Beleuchtung
  3. § 41a BNatSchG (beck-online)
  4. Licht-Leitlinie zur Beurteilung von Lichtimmissionen (umwelt-online)
  5. BMUKN – Fragen und Antworten zum Insektenschutz

Autor: Paul Rostand Ndjeundoun, M.Sc. (Hons), Geprüfter Lichtexperte (LiTG), Registered European Lighting Expert · Stand: November 2026. Normwerte sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber nicht die Einsicht in die jeweils gültige Normausgabe.

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