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Lichtfarbe, Farbwiedergabe, Blendung: Was beim Leuchtenkauf wirklich zählt

Kelvin, Ra/CRI und UGR verständlich erklärt: Welche Kennwerte auf Verpackung und Datenblatt beim Leuchtenkauf wirklich wichtig sind.

Das Wichtigste in Kürze: Drei Kennwerte entscheiden über die Lichtqualität: die Lichtfarbe in Kelvin (warmweiß bis 3.300 K, neutralweiß 3.300–5.300 K, tageslichtweiß über 5.300 K), der Farbwiedergabeindex Ra (100 ist das Optimum) und die Blendung, die bei Leuchten nach dem UGR-Verfahren bewertet wird. Je niedriger der UGR-Wert, desto geringer die Blendung.

Lichtfarbe in Kelvin

Die Lichtfarbe wird über die (ähnlichste) Farbtemperatur in Kelvin angegeben. Je höher der Wert, desto kühler wirkt das Licht. Lichtquellen werden in drei Gruppen eingeteilt [1]:

BezeichnungFarbtemperaturWirkung
Warmweiß (ww)bis 3.300 Kgemütlich, behaglich
Neutralweiß (nw)3.300–5.300 Ksachlich
Tageslichtweiß (tw)über 5.300 Kkühl, nüchtern

Zum Vergleich: Tageslicht bei bedecktem Himmel liegt bei etwa 6.500 K [1].

Farbwiedergabe: Ra bzw. CRI

Der Farbwiedergabeindex Ra (englisch CRI) beschreibt, wie natürlich Farben und Haut im Licht einer Lampe erscheinen. Der Bestwert ist 100; je niedriger der Wert, desto schlechter werden Farben wiedergegeben [2]. Auf Lampen steht oft ein dreistelliger Code: Die erste Ziffer steht für die Farbwiedergabe, die zweite und dritte für die Lichtfarbe. Beispiel: „930“ bedeutet Ra 90–100 bei 3.000 K, „840“ Ra 80–89 bei 4.000 K [2].

Praxistipp: Für Wohnräume, Küche, Bad und überall, wo Farben und Gesichter natürlich wirken sollen, lohnt sich eine Farbwiedergabe von Ra 90 oder mehr.

Blendung und UGR

Direktblendung entsteht, wenn zu helle Leuchtflächen im Blickfeld liegen. Für Innenräume wird sie nach dem UGR-Verfahren (Unified Glare Rating) der Internationalen Beleuchtungskommission CIE bewertet, das alle Leuchten einer Anlage sowie die Helligkeit von Wänden und Decken berücksichtigt; je niedriger der Wert, desto geringer die Blendung [3]. Die Grenzwerte der Arbeitsstättennorm DIN EN 12464-1 bilden die Reihe 16, 19, 22, 25 und 28 [4]. Lesen, Schreiben und Bildschirmarbeit gehören zu den Aufgaben mit strengem Grenzwert [4].

Wichtig: Ein „UGR<19“ auf dem Datenblatt gilt nur für einen Standardraum. Ob der Grenzwert im eigenen Raum eingehalten wird, ergibt erst die UGR-Tabelle des Herstellers zusammen mit Raumgröße und Reflexionsgraden [3].

Was die EU vorschreibt: Ökodesign

Seit dem 1. September 2021 gelten für Lichtquellen die Ökodesign-Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2020 [5]. Sie verlangen unter anderem einen Farbwiedergabeindex von mindestens 80 – mit Ausnahmen etwa für Außen- und Industrieanwendungen –, eine Farbkonsistenz innerhalb einer MacAdam-Ellipse mit sechs Stufen, Flimmern PstLM ≤ 1,0 und einen Stroboskopeffekt SVM ≤ 0,4 bei Volllast; die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand darf 0,5 W nicht übersteigen [5]. Diese Werte sind Mindeststandards – für Wohnräume lohnt es sich, darüber zu liegen.

Checkliste für den Kauf

  • Lichtfarbe passend zum Raum (Wohnen meist 2.700–3.000 K)
  • Farbwiedergabe Ra ≥ 90 für Wohnräume
  • Dimmbarkeit und kompatibler Dimmer
  • Entblendung: tief liegendes Leuchtmittel, Wabenraster oder Opalabdeckung
  • Lichtstrom in Lumen statt Watt vergleichen
  • Schutzart (IP) für Bad und außen beachten
  • Flimmerarmut: Angaben zu PstLM und SVM im Datenblatt prüfen
  • Farbkonsistenz: MacAdam-Stufen (SDCM) – je kleiner der Wert, desto einheitlicher wirken mehrere Leuchten

Häufige Fragen

Was bedeutet 2700 K auf der Verpackung?

Die Lampe leuchtet warmweiß, ähnlich wie eine klassische Glühlampe.

Reicht Ra 80?

Für Flure, Keller und Nebenräume ja. Für Wohnräume, Küche und Bad empfehlen wir Ra 90 und mehr.

Was bedeutet SDCM oder MacAdam-Stufe?

Der Wert beschreibt, wie stark die Lichtfarbe einzelner Lampen voneinander abweichen darf. Je kleiner er ist, desto einheitlicher wirkt das Licht mehrerer Leuchten nebeneinander.

Quellen

  1. licht.de – Lichtlexikon: Lichtfarbe
  2. licht.de – Farbwiedergabe
  3. licht.de – Blendung und UGR
  4. ZVEI/licht.de – Positionspapier UGR-Verfahren
  5. EUR-Lex – Verordnung (EU) 2019/2020 (Ökodesign Lichtquellen)

Autor: Paul Rostand Ndjeundoun, M.Sc. (Hons), Geprüfter Lichtexperte (LiTG), Registered European Lighting Expert · Stand: November 2026. Normwerte sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber nicht die Einsicht in die jeweils gültige Normausgabe.

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