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Parkplätze und Außenarbeitsplätze sicher beleuchten

Parkplatzbeleuchtung nach DIN EN 12464-2: 5, 10 oder 20 lx je nach Verkehrsstärke, Gleichmäßigkeit, Gesichtserkennung, Blendung und Umweltaspekte.

Das Wichtigste in Kürze: Nach DIN EN 12464-2 braucht ein Parkplatz je nach Verkehrsstärke einen Wartungswert von 5 lx (gering, U₀ ≥ 0,25), 10 lx (mittel, U₀ ≥ 0,40) oder 20 lx (hoch, U₀ ≥ 0,40). Für die Sicherheit zählt zusätzlich, dass Gesichter erkennbar sind und die Leuchten gut entblendet sind.

Welche Normen gelten

Parkplätze von Unternehmen werden als Arbeitsstätten im Freien nach DIN EN 12464-2 geplant; für öffentliche Parkflächen kommt DIN EN 13201 in Betracht [1].

DIN EN 12464-2 ist im Juli 2025 neu erschienen und ersetzt die Ausgabe 2014-05 [3] [4]. Neu ist unter anderem, dass die erforderliche Beleuchtungsstärke in Stufen angegeben wird, damit Kontextmodifikatoren angewendet werden können; außerdem gibt es eine maximale Rasterfeldgröße, aktualisierte Flimmeranforderungen, die neue Umweltzone E0 sowie neue Anhänge zu Reflexionsgraden und zu Bahnanlagen [3] [4].

VerkehrsstärkeWartungswert ĒmGleichmäßigkeit U₀
gering (z. B. Mitarbeiterparkplatz)5 lx≥ 0,25
mittel (z. B. Einkaufsmarkt)10 lx≥ 0,40
hoch (z. B. große Einkaufszentren)20 lx≥ 0,40

Werte nach DIN EN 12464-2:2014-05 laut licht.de [1]; Beispiele zur Einordnung der Verkehrsstärke sind Orientierungshilfen. Für neue Planungen gilt die Ausgabe 2025 – die Tabellenwerte prüfen wir projektbezogen in der aktuellen Norm.

Sicherheit heißt: Gesichter erkennen

Neben der Bodenhelligkeit ist die Wahrnehmung von Personen entscheidend. Eine angemessene minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 bis 3 lx unterstützt die Gesichtserkennung; außerdem sind gut entblendete Leuchten wichtig und Randbereiche sollten einbezogen werden [1].

Die halbzylindrische Beleuchtungsstärke beschreibt den Lichtanteil, der auf eine halbzylindrische Messfläche fällt; ein hoher Anteil von vorne einfallenden Lichts macht Gesichter auch aus größerer Entfernung erkennbar [5]. Für kleinere Parkplätze in Innenstädten und Wohngebieten eignen sich Leuchten mit Lichtpunkthöhen bis 4,5 m; Büsche und Bäume dürfen das Licht nicht abschatten, was regelmäßig zu prüfen ist [1].

Außenarbeitsplätze

Für Ladezonen, Werkhöfe, Tankstellen oder Lagerflächen im Freien enthält DIN EN 12464-2 eigene Anforderungen je Tätigkeit. Typische Planungsfragen sind Mastpositionen, die Rangierverkehr nicht behindern, Schattenwurf durch Lkw und Container sowie die Blendung von Fahrern.

Umwelt und Nachbarschaft

  • Voll abgeschirmte Leuchten ohne Lichtanteil nach oben
  • Warmweiße Lichtfarbe, wo die Nutzung es erlaubt
  • Dimmen oder Abschalten außerhalb der Betriebszeiten, Bewegungsmelder in Randzonen
  • Rücksicht auf Raumaufhellung bei angrenzender Wohnbebauung

Unser Vorgehen

Bestandsaufnahme oder Lageplan, Festlegung der Verkehrsstärke mit dem Betreiber, Lichtberechnung mit Mastplan, Wirtschaftlichkeitsvergleich und herstellerneutrale Ausschreibung. Bei Bestandsanlagen prüfen wir per Messung, ob die Werte eingehalten werden.

Häufige Fragen

Reicht eine Leuchte pro Mast an der Einfahrt?

Fast nie. Ohne Berechnung entstehen dunkle Zonen zwischen den Masten, die Gleichmäßigkeit wird verfehlt.

Darf die Beleuchtung nachts gedimmt werden?

Ja, wenn die Nutzung es zulässt. Während der Betriebszeiten müssen die Normwerte erreicht werden.

Gilt für Kundenparkplätze DIN EN 12464-2 oder DIN EN 13201?

Parkplätze als Arbeitsstätte im Freien werden nach DIN EN 12464-2 geplant, öffentliche Parkflächen im Straßenraum nach DIN 13201-1 und DIN EN 13201-2. Die Zuordnung klären wir zu Projektbeginn.

Quellen

  1. licht.de – Parkplätze
  2. Licht-Leitlinie zur Beurteilung von Lichtimmissionen (umwelt-online)
  3. licht.de – DIN EN 12464-2 erschienen (2025)
  4. DIN Media – DIN EN 12464-2:2025-07
  5. licht.de – Halbzylindrische Beleuchtungsstärke

Autor: Paul Rostand Ndjeundoun, M.Sc. (Hons), Geprüfter Lichtexperte (LiTG), Registered European Lighting Expert · Stand: November 2026. Normwerte sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber nicht die Einsicht in die jeweils gültige Normausgabe.

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