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Sportstättenbeleuchtung: Anforderungen an Halle, Platz und Reitplatz

Sportstättenbeleuchtung nach DIN EN 12193: Beleuchtungsklassen I–III, Werte für Fußball und Reiten, Blendung, Lichtimmissionen und Planungstipps.

Das Wichtigste in Kürze: DIN EN 12193 (Ausgabe 2019-07) teilt Sportstätten in drei Beleuchtungsklassen: Klasse III für Training und Schulsport, Klasse II für Wettkämpfe mittleren Niveaus, Klasse I für Hochleistungssport. Für Fußball gelten 75, 200 bzw. 500 lx, für Reiten 200, 300 bzw. 500 lx mittlere horizontale Beleuchtungsstärke.

Drei Beleuchtungsklassen

Je höher das Wettbewerbsniveau und je größer die Entfernung der Zuschauer, desto höher die Beleuchtungsklasse [1]:

  • Klasse I: Hochleistungswettkämpfe und -training, Zuschauer mit großer Sehentfernung
  • Klasse II: Wettkämpfe mittleren Niveaus, Leistungstraining
  • Klasse III: einfache Wettkämpfe (meist ohne Zuschauer), allgemeines Training, Schul- und Freizeitsport

Beispiel Fußball

KlasseEh,avEh,min/Eh,avGR
I500 lx0,750
II200 lx0,650
III75 lx0,555

Für Training und Kreisliga genügen 75 lx (Klasse III), für Bezirks- und Landesliga sind 200 lx gefordert, für Verbands- und Oberliga 500 lx – das ist noch nicht fernsehgerecht [1]. GR ist der Blendungswert für Außenanlagen.

Beispiel Reiten (Reithalle)

KlasseEh,avEh,min/Eh,av
I500 lx0,7
II300 lx0,6
III200 lx0,5

Beim Reitsport ist zusätzlich das Sehvermögen der Pferde zu beachten: Ihr Dämmerungssehen ist stark ausgeprägt, große Leuchtdichteunterschiede beunruhigen sie. Für das Erkennen von Hindernissen sind höhere vertikale Beleuchtungsstärken nötig; wegen Staub und Feuchtigkeit braucht es Leuchten höherer Schutzart [2]. Die Tabelle zeigt die Werte für Reithallen (DIN EN 12193:2019-07, Anhang A.3) [2]; für Reitplätze im Freien nennt die Norm 500 lx (Klasse I), 200 lx (Klasse II) und 100 lx (Klasse III) [4].

Sporthallen

Für Sporthallen gelten je Sportart eigene Tabellen der DIN EN 12193. Bei Mehrzweckhallen wird die Anlage meist auf die anspruchsvollste Sportart ausgelegt und über Schaltgruppen an Training und Wettkampf angepasst. Ballwurfsichere Leuchten und Blendfreiheit bei Blick nach oben (Volleyball, Badminton) sind Pflicht.

Klasse (Halle, z. B. Handball, Basketball, Volleyball)Eh,av
I750 lx
II500 lx
III200 lx

Werte als Wartungswerte für das Spielfeld [5]. Fällt die Allgemeinbeleuchtung aus, muss je nach Sportart 5 oder 10 % des geforderten Niveaus für 30 bis 120 Sekunden verfügbar bleiben; beim Springreiten in Klasse I sind das 25 lx für 120 Sekunden [5].

Nachbarschaft und Lichtimmissionen

Flutlicht ist eine der häufigsten Ursachen für Beschwerden. Behörden bewerten Raumaufhellung und Blendung in der Nachbarschaft nach der Licht-Leitlinie; Sport- und Freizeitanlagen werden dort ausdrücklich genannt [3]. Moderne LED-Flutlichter mit präziser Optik und Abschirmung lenken das Licht auf das Spielfeld und reduzieren Streulicht deutlich.

Förderung für Kommunen

Die Sanierung der Außenbeleuchtung an Sportstätten kann über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, wenn eine nutzungsgerechte Regelung zum Einsatz kommt, zum Beispiel mit zwei Beleuchtungsstufen für Training und Wettkampf [6].

Häufige Fragen

Welche Klasse braucht unser Verein?

Das hängt von der Spielklasse und den Vorgaben des Verbandes ab. Für reinen Trainingsbetrieb reicht oft Klasse III; für Ligaspielbetrieb prüfen wir die Verbandsanforderungen.

Kann bestehendes Flutlicht auf LED umgerüstet werden?

Meist ja, häufig unter Weiterverwendung der Masten. Eine Statik- und Lichtberechnung ist dafür Voraussetzung.

Wird die Umrüstung auf LED-Flutlicht gefördert?

Für Kommunen ja, über die Kommunalrichtlinie, sofern eine nutzungsgerechte Regelung mit getrennten Stufen für Training und Wettkampf installiert wird. Vereine sollten zusätzlich Landes- und Sportbundprogramme prüfen.

Quellen

  1. licht.de – Normentabellen Sport und Freizeit
  2. licht.de – Spezielle Sporthallen (Reitsport)
  3. Licht-Leitlinie zur Beurteilung von Lichtimmissionen (umwelt-online)
  4. Kerbl – Ratgeber LED-Beleuchtung für Pferde
  5. Elektropraktiker – Normgerechte Beleuchtung von Sportstätten
  6. klimaschutz.de – Kommunalrichtlinie 4.2.1

Autor: Paul Rostand Ndjeundoun, M.Sc. (Hons), Geprüfter Lichtexperte (LiTG), Registered European Lighting Expert · Stand: November 2026. Normwerte sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber nicht die Einsicht in die jeweils gültige Normausgabe.

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