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Fußgängerüberwege richtig beleuchten

Beleuchtung von Fußgängerüberwegen nach DIN 67523 und R-FGÜ 2001: 30 lx vertikal in 1 m Höhe, mindestens 4 lx im Bewertungsfeld, Lichtfarbe und Leuchtenanordnung.

Das Wichtigste in Kürze: Fußgängerüberwege (Zeichen 293 StVO) müssen nach R-FGÜ 2001 und DIN 67523 so beleuchtet sein, dass Fußgänger aus beiden Fahrtrichtungen gut erkennbar sind. Gefordert sind auf der Mittelachse in 1 m Höhe mindestens 30 lx vertikale Beleuchtungsstärke (Wartungswert); an keinem Bewertungspunkt einschließlich der Wartezone dürfen 4 lx unterschritten werden.

Warum vertikales Licht entscheidet

Am Überweg müssen Fußgänger auch bei Dunkelheit oder nasser Fahrbahn aus beiden Fahrtrichtungen gut erkennbar sein – auf dem Zebrastreifen und bereits auf der Wartefläche. Dafür ist meist eine zusätzliche, ortsfeste Beleuchtung nötig [1]. Hohe vertikale Beleuchtungsanteile lassen Fußgänger hell vor dunklem Hintergrund erscheinen [1].

Anforderungen

In Deutschland sind die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und DIN 67523 einzuhalten. Erreicht die vorhandene Straßenbeleuchtung die geforderten Werte nicht, muss eine zusätzliche ortsfeste Beleuchtung errichtet werden [1].

KriteriumAnforderung
Bewertungsfeldrechteckiges, horizontales Feld über Überweg und Warteflächen [1]
Vertikale Beleuchtungsstärke Mittelachse≥ 30 lx Wartungswert in 1 m Höhe an definierten Punkten [1]
Minimum im Bewertungsfeldan keinem Punkt unter 4 lx, auch in der Wartezone 1 m vom Fahrbahnrand [1]
Lichtfarbeabweichend von der Straßenbeleuchtung erhöht die Aufmerksamkeit, z. B. LED-Leuchten mit gelber Lichtfarbe [1]
Betriebszeitkeine Abschaltung während der gesamten Dunkelstunden [1]
Schaltungunabhängig von anderen Lichtquellen schaltbar [2]
Umfeld des Überwegs100 m vor und hinter dem Überweg mindestens 0,3 cd/m² Fahrbahnleuchtdichte [1]

Maßgeblich sind DIN 67523-1 und DIN 67523-2, jeweils in der Ausgabe 2010-06 [3]. Vor Planung und Messung prüfen wir den aktuellen Normenstand.

Aufbau der DIN 67523

Teil 1 legt die allgemeinen Gütemerkmale und Richtwerte fest, Teil 2 regelt, wie diese Gütemerkmale berechnet und gemessen werden [3]. Mit der Ausgabe 2010 wurden die Anforderungen auf Wartungswerte umgestellt [1]. Weil es sich um Wartungswerte handelt, muss die Planung einen Wartungsfaktor ansetzen: Eine Anlage, die bei Inbetriebnahme gerade 30 lx erreicht, unterschreitet den Wert nach einigen Betriebsjahren.

Richtige Anordnung der Leuchten

Asymmetrisch abstrahlende Spezialleuchten werden so angeordnet, dass Überweg und Warteflächen aus der jeweiligen Fahrtrichtung angestrahlt werden – üblicherweise vor dem Überweg in Fahrtrichtung gesehen. Das Maximum liegt auf dem Fußgänger in der Mitte des Zebrastreifens, spezielle Optiken verhindern die Blendung entgegenkommender Fahrer [1]. Eine Beleuchtung direkt über der Mittelachse des Überwegs ist nicht zulässig [1]: Sie erzeugt vor allem horizontales Licht und lässt Fußgänger als dunkle Silhouette erscheinen.

Prüfung bestehender Überwege

Die Messung erfolgt nachts unter Betriebsbedingungen mit kalibriertem Luxmeter, das Messverfahren orientiert sich an DIN EN 13201-4. Ergebnis ist je Überweg eine Einstufung (normgerecht, eingeschränkt normgerecht, nicht normgerecht) mit Maßnahmenempfehlung. Wie eine solche Prüfung abläuft, zeigen wir auf unserer Seite zur Lichtmessung.

Querungshilfen

Mittelinseln und andere Querungshilfen ohne Zebrastreifen müssen nicht nach DIN 67523 beleuchtet werden, eine Beleuchtung ist aber sehr sinnvoll [1].

Typische Planungsfehler

  • Leuchte mittig über dem Überweg statt in Fahrtrichtung davor
  • Warteflächen am Fahrbahnrand nicht im Bewertungsfeld berücksichtigt
  • Zusatzbeleuchtung am gemeinsamen Schaltkreis der gedimmten oder nachts abgeschalteten Straßenbeleuchtung
  • Kein Wartungsfaktor angesetzt – die Anlage unterschreitet nach wenigen Jahren den Wartungswert
  • Umfeld vor und hinter dem Überweg zu dunkel, sodass sich das Auge nicht rechtzeitig anpasst

Förderung

Für die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen gelten in der Kommunalrichtlinie grundsätzlich dieselben Förderkriterien wie für die Sanierung der Straßenbeleuchtung. Weil es sich um Sicherheitsbeleuchtung handelt, muss sie jedoch ohne Regelungstechnik betrieben werden [4]. Mehr dazu im Artikel Sanierung der Straßenbeleuchtung.

Häufige Fragen

Reicht die normale Straßenbeleuchtung am Zebrastreifen?

Nur, wenn sie die Anforderungen der DIN 67523 nachweislich erfüllt. Das ist selten der Fall, weil Straßenleuchten vorwiegend horizontal beleuchten.

Wie oft sollte geprüft werden?

Nach Neubau oder Umrüstung zur Abnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Verkehrssicherung, insbesondere nach Änderungen an der Straßenbeleuchtung.

Darf die Beleuchtung am Fußgängerüberweg nachts gedimmt oder abgeschaltet werden?

Nein. Die Zusatzbeleuchtung muss während der gesamten Dunkelstunden in Betrieb sein und unabhängig von der übrigen Straßenbeleuchtung geschaltet werden können.

Quellen

  1. licht.de – Fußgängerüberwege und Querungshilfen
  2. BEGA – Aufsatzleuchten für Fußgängerüberwege
  3. DIN Media – DIN 67523-1:2010-06
  4. klimaschutz.de – Kommunalrichtlinie 4.2.1 Außen- und Straßenbeleuchtung

Autor: Paul Rostand Ndjeundoun, M.Sc. (Hons), Geprüfter Lichtexperte (LiTG), Registered European Lighting Expert · Stand: November 2026. Normwerte sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber nicht die Einsicht in die jeweils gültige Normausgabe.

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