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Lichtberechnung und Visualisierung: Planungsfehler vor Baubeginn vermeiden

Warum eine Lichtberechnung mit DIALux evo oder Relux vor Baubeginn Kosten spart, welche Ergebnisse sie liefert und wie sie in die HOAI-Leistungsphasen passt.

Das Wichtigste in Kürze: Eine Lichtberechnung weist vor dem Bau nach, dass Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendung die Normanforderungen erfüllen – und zwar über die gesamte Lebensdauer, weil mit dem Wartungsfaktor gerechnet wird. Die Visualisierung zeigt Bauherren, wie der Raum später wirkt. Beides gehört in die frühen HOAI-Leistungsphasen, wenn Änderungen noch wenig kosten.

Was eine Lichtberechnung leistet

Mit Programmen wie DIALux evo oder Relux wird ein 3D-Modell des Raums mit realen Leuchtendaten (Lichtstärkeverteilungen der Hersteller) und Reflexionsgraden der Oberflächen berechnet. Ergebnis sind belastbare Kennwerte statt Schätzungen:

  • Wartungswert der mittleren Beleuchtungsstärke Ēm je Bewertungsfläche
  • Gleichmäßigkeit U₀
  • Blendungsbewertung (UGR) und Beleuchtung von Wänden und Decke, wie sie DIN EN 12464-1 fordert [1]
  • Leuchtenanzahl, Anschlussleistung und Energiebedarf

Der Wartungsfaktor – häufigste Fehlerquelle

Normen nennen Wartungswerte: Die mittlere Beleuchtungsstärke darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden, unabhängig von Alter und Verschmutzung der Anlage. Deshalb wird ein höherer Neuwert installiert. Es gilt: Wartungswert = Wartungsfaktor × Neuwert [2]. Wer den Wartungsfaktor zu optimistisch ansetzt, hat eine Anlage, die nach wenigen Jahren unter Norm liegt; wer ihn zu pessimistisch ansetzt, verschwendet Energie und Investition.

Der Planer muss den Wartungsfaktor angeben, alle Annahmen dazu aufführen und einen Wartungsplan mit Intervallen für Reinigung und Wechsel erstellen [5]. Typische Ansätze liegen bei 0,67 für saubere Räume mit dreijährigem Wartungsintervall und bis zu 0,8 für LED-Leuchten mit jährlicher Reinigung [5].

Typische Fehler, die eine Berechnung aufdeckt

  • Leuchtenraster passt nicht zur Möblierung, Arbeitsplätze liegen im Schatten
  • Blendung an Bildschirmarbeitsplätzen durch ungeeignete Leuchten
  • Zu dunkle Wände und Decken – Räume wirken trotz ausreichender Tischbeleuchtung düster
  • Unterschätzte Lichtpunkthöhen in Hallen und Atrien
  • Fehlende Steuerungs- und Tageslichtzonen

Einordnung in die HOAI

Die HOAI gliedert die Leistungsbilder regelmäßig in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP9) [3]. Grundleistungen sind die Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind [4].

Beleuchtungsanlagen gehören in der HOAI zum Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen [6]. Die Objektliste ordnet Niederspannungsanlagen einschließlich Beleuchtungsanlagen sowie Außenbeleuchtungsanlagen der Honorarzone II zu, Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen – zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume – der Honorarzone III [7].

LeistungsphaseBeitrag der Lichtplanung
LP1–2 Grundlagen, VorplanungAnforderungen, Lichtkonzept, erste Überschlagsberechnung
LP3 EntwurfVollständige Lichtberechnung, Visualisierung, Kostenberechnung
LP5 AusführungLeuchtenpläne, Details, Steuerung
LP6–7 VergabeHerstellerneutrale Leistungsbeschreibung, Prüfung von Alternativangeboten per Nachrechnung
LP8 ObjektüberwachungAbnahme, ggf. Kontrollmessung

Visualisierung als Entscheidungshilfe

Falschfarbendarstellungen zeigen, wo Licht fehlt; fotorealistische Renderings zeigen Bauherren und Nutzern die Wirkung. So wird über Gestaltung entschieden, bevor bestellt und eingebaut wird.

Was in eine prüffähige Lichtberechnung gehört

  • Raumgeometrie, Möblierung und Reflexionsgrade der Oberflächen
  • Bewertungsflächen mit Lage, Höhe und Rastergröße
  • Leuchtendaten mit Lichtstärkeverteilung (EULUMDAT/LDT oder IES) und Leistungsangaben
  • Wartungsfaktor mit allen Annahmen und dem zugehörigen Wartungsplan
  • Ergebnisse: Ēm, U₀, UGR, zylindrische Beleuchtungsstärke, Wand- und Deckenwerte, Energiebedarf

Häufige Fragen

Kann ich mit einer kostenlosen Software selbst rechnen?

Die Programme sind frei verfügbar, die Ergebnisse hängen aber von korrekten Leuchtendaten, Reflexionsgraden, Wartungsfaktoren und Bewertungsflächen ab. Für einen Normnachweis ist Fachwissen nötig.

Prüfen Sie auch Alternativangebote?

Ja. Angebotene Ersatzleuchten rechnen wir nach, damit „gleichwertig“ auch lichttechnisch gleichwertig ist.

Welche Unterlagen brauchen Sie für eine Berechnung?

Grundrisse und Schnitte (DWG, DXF oder PDF), Angaben zur Nutzung und – falls schon gewählt – die photometrischen Daten der Leuchten im Format EULUMDAT (LDT) oder IES.

Quellen

  1. Baunormenlexikon – DIN EN 12464-1:2021-11
  2. licht.de – Lichtlexikon: Wartungswert
  3. HOAI.de – Leistungsphasen
  4. HOAI § 3 (gesetze-im-internet.de)
  5. licht.de – Wartung und Wartungsfaktor
  6. HOAI § 53 (gesetze-im-internet.de)
  7. HOAI.de – Anlage 15, Objektliste Technische Ausrüstung

Autor: Paul Rostand Ndjeundoun, M.Sc. (Hons), Geprüfter Lichtexperte (LiTG), Registered European Lighting Expert · Stand: November 2026. Normwerte sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber nicht die Einsicht in die jeweils gültige Normausgabe.

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